24.07.25

Vorteile einer Halbmaske mit Partikelfilter P3 gegenüber einer FFP3-Maske
Unterschiede und Vorteile einer Halbmaske mit Partikelfilter P3 gegenüber einer FFP3-Maske
Der Atemanschluss ist der Teil des Atemschutzgerätes, der die Verbindung zur atemschutzgerätetragenden Person herstellt. Diese Verbindung ist naturgemäß mit einer Leckage verbunden, deren Ausmaß von der Art des Atemanschlusses und der Gesichtsform/-beschaffenheit der atemschutzgerätetragenden Person bestimmt wird. Die höchstzulässige Leckage eines Atemanschlusses wird in der jeweiligen Norm angegeben und neben anderen Einflussgrößen bei der Festlegung der Schutzniveaus von Atemschutzgeräten berücksichtigt.
Das in Deutschland entsprechend der DGUV-Regel 112-190 zugewiesene Schutzniveau ist mit dem Wert 30 sowohl bei Halbmasken mit Partikelfilter P3 als auch bei FFP3 Masken identisch.
Das Schutzniveau entspricht nicht dem oft verwendeten Begriff „Schutzfaktor“, der den Kehrwert der höchstzulässigen Leckage darstellt.
Eine geringe Leckage bedeutet, dass eine geringe Menge an Schadstoffen in das Innere des Atemanschlusses gelangt.
Um ausreichenden Schutz zu gewährleisten, muss das Schutzniveau des Atemschutzgerätes mindestens so hoch sein, wie das z. B. durch Messung ermittelte Vielfache des Grenzwertes eines vorliegenden Schadstoffes. Damit wird sichergestellt, dass in der Einatemluft der Grenzwert des Schadstoffes sicher unterschritten bleibt.
Das Schutzniveau kann nur dann erreicht werden, wenn das Atemschutzgerät in ein¬wandfreiem Zustand bestimmungsgemäß eingesetzt wird und die gewählte Halbmaske (Atemanschluss) passend für die atemschutzgerätetragende Person ist.

Schutzleistung
Die Schutzleistung ist bei einer Halbmaske mit einem Partikelfilter P3 mit vorgeschriebenen Abscheideleistung von 99,95 % höher als bei einer FFP3 Maske, die nur eine Abscheideleistung von 99,00 % ermöglicht. Die hohe Abscheideleistung von 99,95% wird von dem Hochleistungsfilter 30 P3+ von BartelsRieger sogar noch mit 99,99 % übertroffen.
Die Kombination aus Atemschutz-Halbmaske und Atemschutzfilter 30 P3+ kommt bei besonders schädlichen Stoffen wie beispielsweise radioaktiven Stäuben oder hochwirksamen Hormonpräparaten zum Einsatz.
Pendelatmung
Ein weiterer wichtiger Unterschied ist die Vermeidung von sogenannter Pendelatmung durch gezielte Steuerung der Ein- und Ausatemluft.
Auch bei FFP3-Masken mit Ausatemventil gelangt immer ein Teil der Ausatemluft zurück in das Filtermedium. Hierdurch wird die Maske befeuchtet, was die Abscheideleistung und den Atemwiderstand negativ beeinflusst. Dies führt zu schlechteren Leckage-Werten.
Diese negativen Einflüsse sind bei Halbmasken mit P3-Filtern durch die Luftsteuerung mit Ein- und Ausatemventilen ausgeschlossen. Der Filter wird nicht durch die Ausatemluft zusätzlich mit feuchter Ausatemluft belastet.
Flexibilität
Ein weiterer Unterschied liegt in der Flexibilität. Die Halbmaske von BartelsRieger ist mit einem Standard-Rundgewinde nach EN 148-1 ausgestattet, d.h. es kann je nach Schadstoff und -konzentration zwischen einer großen Vielzahl unterschiedlicher Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter ausgewählt werden solange deren Gewicht <300g ist.
Gerade beim Auftreten von Schadstoffkombinationen, wie es bei zum Beispiel bei Lösemitteln sehr oft der Fall ist, bietet eine FFP3-Maske keinen Schutz, da sie nur das partikelförmige Aerosol, nicht aber die gasförmigen Dämpfe zurückhalten kann.
Nachhaltigkeit
Daneben gibt es noch ökonomische und ökologische Unterschiede in Bezug auf Nachhaltigkeit, Wiederverwendbarkeit und Langlebigkeit.
Halbmasken mit P3-Partikelfiltern sind im Gegensatz zu FFP3-Masken auf eine vielfache Wiederverwendung ausgelegt. FFP3-Masken sind in der Regel als Einwegprodukte konzipiert, und da eine Desinfektion und Dekontamination für solche Geräte nicht vorgesehen ist, sollten diese beim Verlassen des Arbeitsplatzes entsorgt werden. Die Halbmaske hingegen besteht aus einem robusten, langlebigen Maskenkörper, der einfach gereinigt und desinfiziert werden kann. Lediglich der Atemfilter wird bei Bedarf ausgetauscht.
Das hat gleich mehrere Vorteile:
- Nachhaltigkeit: Durch die Mehrfachverwendung der Halbmaske wird deutlich weniger Abfall produziert. Lediglich die Atemfilter müssen ausgetauscht werden, was den Ressourcenverbrauch deutlich reduziert.
- Kostenersparnis: Auch wirtschaftlich bietet die Halbmaske Vorteile. Zwar ist die Erstinvestition höher als bei einer FFP3-Maske, jedoch amortisieren sich die Anschaffungskosten durch die lange Nutzungsdauer und die geringen Kosten für Ersatzfilter schnell.
- Hygiene und Sicherheit: Wiederverwendbare Halbmasken können professionell gereinigt werden, was einen hygienisch einwandfreien und sicheren Einsatz über einen langen Zeitraum ermöglicht.
Im Ergebnis sind Halbmasken mit austauschbaren Partikelfiltern P3 nicht nur die leistungsstärkere, sondern auch die nachhaltigere und ökonomisch sinnvollere Lösung für den professionellen Arbeitsschutz.
Fragen Sie gerne bei uns nach, wenn Sie mehr wissen möchten, sei es in Bezug auf die Halbmasken und Atemschutzfilter, oder auf die FFP3-Masken von BartelsRieger.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Angaben basieren auf der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ sowie den europäischen Normen DIN EN 149 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ und DIN EN 14387 „Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“